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   LAG Baden-Württemberg, 08.04.2013 - 9 Sa 92/12   

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https://dejure.org/2013,16872
LAG Baden-Württemberg, 08.04.2013 - 9 Sa 92/12 (https://dejure.org/2013,16872)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.04.2013 - 9 Sa 92/12 (https://dejure.org/2013,16872)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. April 2013 - 9 Sa 92/12 (https://dejure.org/2013,16872)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Einsehen von durch die Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Geschäftsunterlagen

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 809 BGB, § 17 UWG 2004, § 18 UWG 2004, § 12a Abs 1 S 1 ArbGG, § 91 ZPO
    Kein Einsichtnahmerecht auf beschlagnahmte Geschäftsunterlagen aus § 809 BGB - Wettbewerbsverstoß - keine Kostenerstattung nach § 12a ArbGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Empfangsbekenntnis und Zustelldatum

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verrat von Betriebsgeheimnissen - Einsehen in die beschlagnahmten Geschäftsunterlagen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    § 12a ArbGG und die Beratungskosten durch einen Rechtsanwalt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 187/01

    "Kontrollbesuch"; Rechtstellung der Verwertungsgesellschaft; Recht zur Kontrolle

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.04.2013 - 9 Sa 92/12
    Selbst wenn man den Besichtigungsanspruch auf konkrete Sachgesamtheiten erweitert (BGH, Urteil v. 13.11.2003 I ZR 187/01) so unterliegen die von der Staatsanwaltschaft in Verwahrung genommenen möglichen Beweismittel nicht mehr diesen Anforderungen.

    Insbesondere ergibt sich aus § 809 BGB kein allgemeines Kontrollrecht (BGH, Urteil vom 13.11.2003, I ZR 187/01).

  • BAG, 30.04.1992 - 8 AZR 288/91

    Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.04.2013 - 9 Sa 92/12
    § 12a Abs. 1 ArbGG schließt nach der Rechtsprechung des BAG auch einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch aus, der als Schadensersatzanspruch entstanden ist, gleichgültig, worauf er gestützt wird (BAG Urt. v. 30.4. 1992 - 8 AZR 288/91; NZA 1992, 1101; BAG 30.6. 1993 , NZA 1994, 284).

    Das ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift, aber auch aus seiner systematischen Stellung, der historischen Auslegung und der teleologischen Interpretation (wegen der Einzelheiten hierzu ausführlich BAG, Urteil vom 30.04.1992 - 8 AZR 288/91).

  • BGH, 24.04.2001 - VI ZR 258/00

    Würdigung des Sachverhalts durch das Revisionsgericht; Unrichtigkeit eines

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.04.2013 - 9 Sa 92/12
    Ein derartiges Empfangsbekenntnis erbringt grundsätzlich Beweis nicht nur für die Entgegennahme des darin bezeichneten Schriftstücks als zugestellt, sondern auch für den Zeitpunkt der Entgegennahme durch den Unterzeichner und damit der Zustellung (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 2001 - VI ZR 258/00, NJW 2001, 2722 unter II 1 und 2).

    Dieser setzt voraus, dass die Beweiswirkung des § 174 ZPO vollständig entkräftet und jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angaben des Empfangsbekenntnisses richtig sein können; hingegen ist dieser Gegenbeweis nicht schon dann geführt, wenn lediglich die Möglichkeit der Unrichtigkeit besteht, die Richtigkeit der Angaben also nur erschüttert ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 2001 aaO, unter II 2).

  • BGH, 09.03.1976 - VI ZR 98/75

    Ersatz des Zeitaufwandes bei der außergerichtlichen Abwicklung eines

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.04.2013 - 9 Sa 92/12
    Ebenso wenig besteht ein Anspruch auf Ersatz des Zeitaufwands für die außergerichtliche Tätigkeit zur Wahrung der Entschädigungsansprüche (BGHZ 66, Seite 112, 114 ff).
  • BGH, 06.11.1979 - VI ZR 254/77

    Fangprämie - §§ 823 Abs. 1, 249 BGB, Bearbeitungskosten, Schutzzweck der

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.04.2013 - 9 Sa 92/12
    Der Ersatzanspruch wird durch die Aufgabe der verletzten Haftungsnorm begrenzt (BGHZ 75, Seite 230, 235).
  • BGH, 02.05.2002 - I ZR 45/01

    "Faxkarte"; Umfang der Rechtskraft der Feststellung einer Schutzrechtsverletzung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.04.2013 - 9 Sa 92/12
    b) Ebenso kann zu Gunsten der Klägerin unterstellt werden - obwohl dies nach der endgültigen Einstellung des Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft F. nach § 170 Abs. 2 ZPO durchaus fraglich erscheint - dass zumindest eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (dazu BGH Urt. v. 2.5.2002 - I ZR 45/01) besteht, dass die Beklagte zu 2 unter Verstoß gegen §§ 17, 18 UWG der Klägerin nach § 823 Abs. 2 BGB auf Schadensersatz haftet.
  • BGH, 21.07.2011 - IX ZR 151/10

    Restschuldbefreiung: Ausnahme eines Anspruchs auf Erstattung von Nebenklagekosten

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.04.2013 - 9 Sa 92/12
    Die Strafverfolgung ist für die Realisierung des zivilrechtlichen Schadensersatzanspruches nicht erforderlich (MüKoBGB/Oetker § 249 BGB, Rn 188; BGH Urt. v. 21.7. 2011 - IX ZR 151/10 NJW 2011, Seite 2966).
  • OLG Celle, 22.12.2010 - 7 U 49/09
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.04.2013 - 9 Sa 92/12
    Das unterscheidet den vorliegenden Fall auch von der von der Klägerin zitierten Entscheidung des OLG Celle (22 12.2010.7 U 49/09, Rn. 32).
  • LG Nürnberg-Fürth, 23.02.2005 - 3 O 4156/04
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.04.2013 - 9 Sa 92/12
    Bei diesen handelt es sich um eine Gemengelage von Gegenständen, die allein durch die Asservatenliste der Staatsanwaltschaft bzw. durch den Umstand, dass sie in Verwahrung genommen wurden miteinander verbunden werden (a.A. LG Fürth, Urt. v. 23.02.2005, 3 O 4156/04).
  • BGH, 27.05.2003 - VI ZB 77/02

    Entscheidung des Berufungsgerichts über einen hilfsweise gestellten

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.04.2013 - 9 Sa 92/12
    Das Zustellungsdatum ist der Tag, an dem der Anwalt als Zustellungsadressat vom Zugang des übermittelten Schriftstücks Kenntnis erlangt und dieses empfangsbereit entgegengenommen hat (BGH, Beschluss vom 27. Mai 2003 - VI ZB 77/02, NJW 2003, 2460).
  • BAG, 30.06.1993 - 7 ABR 45/92

    Kosten der Lohnzahlungsklage eines Betriebsratsmitgliedes

  • BVerfG, 20.07.1971 - 1 BvR 231/69

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Kostenerstattung in

  • LAG Düsseldorf, 28.06.2018 - 8 Sa 379/17

    Schadenersatz wegen der Weitergabe von Betriebsgeheimnissen?

    Soweit das LAG Baden-Württemberg (Urteil vom 08.04.2013 - 9 Sa 92/12, juris) ein aus § 809 BGB abgeleitetes Besichtigungsrecht von der Staatsanwaltschaft asservierter Gegenstände abgelehnt hat, beruht diese Entscheidung auf der Erwägung, dass hinsichtlich dieser Gegenstände als Sachgesamtheit nicht erkennbar sei, dass in Ansehung jedes einzelnen von ihnen ein Anspruch auf Schadensersatz o.ä.

    Soweit der Beklagte eine Divergenz zur Entscheidung des LAG Baden-Württemberg vom 08.04.2013 - 9 Sa 92/12, juris) zu erkennen verneint, käme es auf diese nicht an, weil das vorliegende Urteil auf einer etwaigen Abweichung zu dieser Entscheidung nicht beruht.

  • BAG, 16.05.2019 - 8 AZN 809/18

    Auskunftserteilung und Schadensersatz im Zusammenhang mit der Weitergabe von

    Soweit der Beklagte die Zulassung der Revision wegen Divergenz (§ 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG) der anzufechtenden Entscheidung zu dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 8. April 2013 (- 9 Sa 92/12 -) begehrt, hat er schon keine konkret voneinander abweichenden abstrakten fallübergreifenden Rechtssätze aus der anzufechtenden Entscheidung und aus der angezogenen Entscheidung zu derselben Rechtsfrage angeführt (vgl. zu den Anforderungen etwa BAG 6. Dezember 1994 - 9 AZN 337/94 - zu II 1 der Gründe, BAGE 78, 373) .
  • LAG Düsseldorf, 10.01.2020 - 6 Sa 360/18

    Bestimmtheit des Urteilstenors

    Soweit das LAG Baden-Württemberg (Urteil vom 08.04.2013 - 9 Sa 92/12, juris) ein aus § 809 BGB abgeleitetes Besichtigungsrecht von der Staatsanwaltschaft asservierter Gegenstände abgelehnt hat, beruhte diese Entscheidung auf der Erwägung, dass hinsichtlich dieser Gegenstände als Sachgesamtheit nicht erkennbar sei, dass in Ansehung jedes einzelnen von ihnen ein Anspruch auf Schadensersatz o.ä.
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